|
Wahlinformationen

Wählen im Wahllokal
Am üblichsten ist die Wahl am Wahllokal. Du fragst auf der Gemeinde nach wo
dein zuständiges Wahllokal ist bzw. kannst du auch im Internet nachsehen.
Achtung! Es gibt unterschiedliche Öffnungszeiten für die verschiedenen Wahllokale.
Wenn du am Wahltag 16 Jahre alt bist, dann bist du automatisch als Wähler
oder Wählerin registriert.
Du gehst dann mit einem Ausweis in das Wahllokal und bekommst dort die Wahlkarte.
In den Wahlkabinen kannst du deine geheime Wahl durchführen und deinen gefalteten
Stimmzettel in die Wahlurne werfen. Voilà – deine Stimme für ein soziales Europa.
Wählen mit Wahlkarte oder Briefwahl
Wenn du am 7. Juni dem Wahltag nicht die Möglichkeit hat in dein zuständiges
Wahllokal zu gehen, kannst du mit Wahlkarte oder Briefwahl wählen.
Es kann ja sein, dass du im Urlaub bist oder du dich einfach nicht im Heimatort
oder in der Nähe deines Wahllokals aufhältst. Auch bei Krankheit
(Bettlägrig od. Gehbehindert) kommt diese Form der Wahl für dich in Frage.
Gibt es einen Unterschied Wahlkarte oder Briefwahl?
Ja, beachte:Wenn du am Sonntag keine Möglichkeit hast in deinem Wahllokal oder mit einer
Wahlkarte in ein anderes Wahllokal zu gehen, dann kannst du auch mittels der
Briefwahl wählen. Das gilt klarerweise auch, wenn du dich im Ausland befindest.
Um mit einer Wahlkarte wählen zu können, musst du in Österreich sein und die
Karte in einem Wahllokal vorbeibringen!
Wer nicht weiß ob er/sie am Wahltag in Österreich sein wird, sollte sich am besten
für die Briefwahl entscheiden, denn damit kann man sowohl im In- als auch im
Ausland wählen und bist nicht an die Wahllokale gebunden.
Der Wahlabschnitt von Briefwahl und Wahlkarte sind bei der Europawahl gleich,
weil du die KandidatInnen Österreichweit wählen kannst. Bei der Briefwahl
bekommst du nur zusätzlich das Kuvert mit, mit dem du die Wahlkarte bei
der Post aufgeben kannst.
Wo bekomme ich die Briefwahl oder Wahlkarte beantragen?
Wende dich an das Gemeindeamt in deiner Gemeinde, in der du auch in die Wählerevidenz
eingetragen bist. Die Karte kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.
Schriftlich bedeutet per Post, Fax, Email oder über die Internetmaske der Gemeinde,
wenn vorhanden. Mündlich heißt, dass du zur Gemeinde gehen musst und sie Wahlkarte
dort persönlich beantragst. Ein Telefonat ist nicht möglich! (Könnte ja irgendwer für mich anrufen). ACHTUNG! Ausweis nicht vergessen!
Du bekommst dann
1) Stimmzettel
2) Kleines Kuvert in den du den Stimmzettel gibst und
3) ein Kuvert für die Post zum versenden.
Fristen
Wenn du die Wahlkarte schriftlich beantragst, dann muss dieser Antrag spätestens
4 Tage vor dem Wahltag bei meiner Gemeinde eingelangt sein! Wenn du deine Wahlkarte
mündlich beantragst, dann musst du das spätestens 2 Tage vor der Wahl, bis um 12h Mittags, machen.
Wie wähle ich mit Briefwahl?
Dazu musst du die Wahlkarte ausfüllen, in das kleine Kuvert stecken und das dann in
das spezielle Kuvert geben, welches für den Postversand gedacht ist. Das spezielle
Kuvert bekommst du dazu wenn du die Briefwahl beantragst. Es ist auch schon mit der
richtigen Adresse beschriftet, wo du deine Wahl hinschicken musst. Du darfst nicht
irgendein Kuvert verwenden sonst ist deine Stimme nicht gültig!
Bei der Briefwahl muss die Wahlkarte übrigens spätestens am 8. Tag nach der Wahl
bis um 14 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein, sonst gilt die Stimme nicht mehr.
Wie wähle ich mit einer Wahlkarte?
Mit der Wahlkarte kannst du in Österreich in allen Wahllokalen wählen und nicht
nur in deinem eigenen. ACHTUNG! Die Wahlkarte musst du dazu mitnehmen! Das gilt
auch, wenn du in deinem ursprünglichen Wahllokal wählen gehst. Wenn die Wahlkarte
vergessen wird, lassen sie dich nicht wählen. Eh logisch, sonst könntest du ja 2x wählen.
Bettlägrige Menschen können mit der Wahlkarte übrigens auch beantragen, dass
die sogenannte „fliegende“ Wahlkommission bei ihnen zu Hause vorbei kommt!
So kommt das Wahllokal zu ihnen.
Sieht bei der Briefwahl jemand was ich gewählt habe?
Nein, denn der Wahlzettel (welcher nochmals in einem eigenen Kuvert ist) wird
aus dem Postkuvert entnommen und geschlossen mit den ganzen anderen
Stimmzetteln in eine Wahlurne zusammengeben. Dass hierbei niemand reinschaut
garantiert eine beeidete Wahlkommission seitens des Staates und VertreterInnen
aller Parteien, die bei diesem Vorgang anwesend sind. Nach durchmischen weiß niemand mehr welche Stimme wem gehört.
ZURÜCK ZU VOTE @ 16
|
|


ZURÜCK ZU VOTE @ 16
|
|
|
|
|
|